Eine ZUGFeRD Rechnung besteht aus einer PDF/A-3-Datei, in die die Rechnungsdaten als als XML-Datei eingebettet sind. Öffnet man die PDF-Datei mit einem PDF-Viewer, so wird der Rechnungsbeleg auf dem Bildschirm angezeigt. Somit erschließt sich die Notwendigkeit eines ZUGFeRD Viewers auf den ersten Blick nicht.
Für die Erstellung einer ZUGFeRD-Rechnung gibt es jedoch sehr viele Möglichkeiten. Die XML-Datei stellt dabei eine eigenständige, vollständige Rechnung dar. Genau aus diesem Grund ist es dem Empfänger möglich, die Methoder der Verarbeitung einer ZUGFeRD Rechnung frei zu entscheiden. Entscheidet sich der Empfänger für die Verarbeitung der XML-Daten, so kann er die PDF-Darstellung der Rechnung ignorieren. Für ihn ist die XML-Datei der relevante Beleg.
In einer nachgelagerten Betriebsprüfung kann nun der Prüfer verlangen, dass der Rechnungsempfänger dem Prüfer nachweist, welche Daten er für die Rechnungsverarbeitung herangezogen hat. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem BMF Schreiben 2012/0449475 vom 2. Juli 2012 bestimmt, dass XML-Nachrichten "in ihrem Originalformat nicht lesbar" sind. Aus diesem Grund verlangt es die Bereitstellung einer Konvertierung, die die strukturierten Daten dem menschlichen Auge zugänglich machen.